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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pension Zur alten Fahrradfabrik, wird im Folgendem Pension genannt

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1. GELTUNGSBEREICH
 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Ferienwohungen zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Pension.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht erlaubt.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
 

2.1. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
2.2. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
 

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise der Pension zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der
Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.

3.3. Die Fälligkeit der Zahlung, Anzahlung oder Restzahlung richtet sich nach der mit

dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarung. Sind keine Zahlungsvereinbarungen

getroffen worden, ist der Gesamtmietpreis mit dem 1. Tag des Aufenthaltes zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
3.4. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN

 

4.1. Stornokosten

Rücktritt bis 40 Tage vor Beginn der Miete: 20 % des Mietpreises

Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Miete: 50 % des Mietpreises

Rücktritt ab dem 29. Tag vor Beginn der Miete: 90 %

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Die Rücktrittserklärung des Kunden muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die

Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
4.2. Die Pension bemüht sich um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und

rechnet die, im maßgeblichen Zeitraum für das Mietobjekt erzielten Einnahmen auf

die durch die Pension geltend gemachtenStornogebühren an.


5. RÜCKTRITT DER PENSION

 

5.1. Sofern in schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

 

6. AN- und ABREISE, ÜBERGABE UND RÜCKGABE DER FEWO
 

6.1. Gebuchte Fewo stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen der Pension spätestens um 10:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumnung der Fewo kann die Pension

eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.

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7. HAFTUNG DER PENSION
 

7.1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis für sofortige Abhilfe sorgen.

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast gegeüber nicht.
7.3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder

rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Fahrräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht,

außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
8.3. Es gilt deutsches Recht.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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